POSITIONIERUNG DER SPRACHHEILAMBULANZ IN HESSEN IM RAHMEN DER NEUORIENTIERUNG SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERUNG



EIN ARBEITSPAPIER DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR SPRACHHEILPÄDAGOGIK (DGS) LANDESGRUPPE HESSEN


1. SPRACHKOMPETENZ UND BILDUNGSCHANCEN VON SCHULANFÄNGERN IN HESSEN


25% - 45% (Folgeerhebung des MSS, 2006) der Schülerinnen und Schüler eines Schülerjahrgangs zeigen förder- bzw. therapiebedürftige sprachliche Auffälligkeiten. In dieser Gruppe finden sich viele Kinder aus sprachfernem Bildungsmilieu sowie Kinder mit Migrationshintergrund. In Hessen sind das im Einschulungsjahr- gang 2011 ca. 10600-13500 Kinder.
Präventive Sprachförderung und gezielte sprachheilpädagogische Maßnahmen dienen der Verbesserung der sprachlichen Kompetenzen und zielen darauf ab, Folgeerscheinungen wie Schriftspracherwerbsprobleme und insgesamt abfallende schulische Leistungen zu mindern oder zu verhindern. Studien belegen, dass nicht abgebaute Spracherwerbsstörungen zu einer Minderung des nonverbalen IQ um 20 Punkte führen können* - bei 75% aller sprachentwicklungsgestörten Kinder tritt eine LRS auf.


2. ARBEITSBEREICHE DER SPRACHHEILAMBULANZ IM RAHMEN DER SPRACHHEILPÄDAGOGIK


Die Sprachheilpädagogik verfolgt in ihrer präventiven Ausrichtung andere Schwerpunkte als ihre Nachbardisziplinen. Besonderes Merkmal ist der frühe Zeitpunkt der Intervention durch die Sprach- heilambulanz in Bezug auf das Lebensalter:

 4 – 7 Jahre: Schwerpunkt der sprachheilpädagogischen präventiven Arbeit in Kooperation mit Kitas, Eltern, Grundschule und außerschulischen Unterstützungssystemen. Im Einzelfall ist Unterstützung durch Fachlichkeit und Ressourcen der Lernhilfe und Erziehungshilfe erforderlich.

 6 – 10 Jahre: Schwerpunkt der sprachheilpädagogischen Intervention im schulischen Bereich mit den spezifischen sprachheilpädagogischen Maßnahmen im Grundschulalter, die auch den Schriftspracherwerb begleiten. Beratung der Kolleg(inn)en und Eltern, Zusammenarbeit mit außerschulischen Un- terstützungssystemen, Teamteaching oder Einzel- und Gruppenförderung.

 11 – 18 Jahre ff.: Es schließt sich bei langandauernden spezifischen Sprachentwicklungsstörungen die methodisch-didaktisch besondere Unterstützung in allen Unterrichtsbereichen der Sekundarstufe an, um damit das Sprachverständnis in Wort und Schrift, also gelingende Sinnrekonstruktionen, den Zugang zu metasprachlichem Wissen und die Kommunikationsfähigkeit so zu unterstützen, dass zielgleiche Abschlüsse und der Beginn einer erfolgreichen Ausbildung ermöglicht werden.

Sprachheilambulanz als Organisationsform sprachheilpädagogischer Intervention bereitet innerhalb des Rahmens der allgemeinen Schule den Übergang aus dem Vorschulbereich in den Schulbereich vor und begleitet sprachauffällige Schülerinnen und Schüler vornehmlich während der Grundschulzeit.
Kernpunkt ist dabei die Förderung sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen als Grundlage für das Gelingen dieses Überganges und einer erfolgreichen schulischen Karriere.
Sprachheilambulanz als Ressource im Bereich Beratung und Förderung ist auf regionaler Ebene eingerichtet und kann so zielgerichtet eingesetzt werden, dass Kinder mit Sprach- und Sprechauffälligkeiten unmittelbar erreicht werden.
Im Fokus stehen sprachbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die Beratung und Begleitung der Eltern, der Erzieherinnen und Erzieher in Vorschuleinrichtungen und der Lehrerinnen und Lehrer.


Sprachheilpädagogische Ambulanz umfasst derzeit folgende Arbeitsfelder:

BERATUNG

 Beratung und Diagnostik bei Schulanmeldung und in der Schuleingangsphase

 Einleitung außerschulischer Interventionen, weiterführender Diagnostik und
Therapie

 Konzeptionelle Arbeit und Anleitung bei der Erstellung von Förderplänen und -berichten

 Prävention durch Beratung nach früher Schulanmeldung - auch schon in der Kita

 Beratung von Eltern und Lehrer(innen) der Grundschule, zugeordnete Kita

 Beratung bei sprachbeeinträchtigten Kindern mit Migrationshintergrund: Zusammenarbeit mit und Abgrenzung zu Deutsch als Zweitsprache

 Zusammenarbeit in Netzwerken - Kita, Grundschule, Sprachheilambulanz
SPRACHFÖRDERUNG

 Sprachheilpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule

 Einzelförderung

 Kleingruppenförderung

 Team-Teaching


3. BEDEUTUNG DER SPRACHHEILAMBULANZ AUF DEM WEG ZUR INKLUSION


Der Sprachheilambulanz kommt im Rahmen der schulischen Förderung unter den Bedingungen des Übergangs zu inklusiven Fördermodellen eine besondere Bedeutung zu.

 Die Sprachheilambulanz als erfolgreiches präventives Angebot leistet einen ersten grundlegenden Schritt zur Inklusion. Sprachheilambulanz hat ihren Förderort am Wohnort des Schülers, belässt ihn in seiner sozialen Umgebung, definiert und stigmatisiert nicht und bindet ihre Hilfen so weit wie möglich in den Regelunterricht der allgemeinen Schule ein. Sie sichert den Zugang zu Sprache als Schlüsselqualifikation für schulisches Lernen sowie zur Teilhabe am Leben und kann damit wesentliche Elemente einer erfolgreichen inklusiven Entwicklung zugrunde legen.

 Der frühe Interventionszeitpunkt (z.B. durch Kita-Beratung oder frühe Schulanmeldung) ermöglicht es, entstehenden Sprachbeeinträchtigungen vorzubeugen, sie abzumildern oder frühzeitig zu beheben und damit Folgebeeinträchtigungen vorzubeugen. Lernvoraussetzungen können schon vor Schuleintritt entschieden verbessert werden.

 Sprachheilambulanz ermöglicht fachspezifische Unterstützung in Vorlaufkursen.

 Sprachheilambulanz unterstützt sprachliche Bewusstheit, Sicherheit, Freude und Geschick im Umgang mit Sprache. Damit legt sie wesentliche Grundlagen für den Schriftspracherwerb und hat damit auch eine präventive Funktion mit Blick auf Störungen der Schriftsprache.

 Sprachheilambulanz unterstützt die Arbeit der Sprachheilschule bei Vor- und Nachbereitung einer Rückschulung. Sie garantiert und entwickelt damit das Prinzip der Sprachheilschule als Durchgangsschule weiter und verkürzt die Verweildauer in der Förderschule.

 Sprachheilambulanz unterstützt die Arbeit der BFZ-Förderausschüsse. Die Stellungnahme und Entscheidung der Förderausschüsse über Art, Umfang und Förderort benötigen

 fundierte diagnostische Informationen (zur Sprachentwicklung, zum Zu- sammenhang von Sprache und Schriftspracherwerb, zu den allgemeinen Auswirkungen auf schulisches Lernen, zum Lernstand, zu den Kompeten- zen und dem Entwicklungsbedarf);

 zielführende und kompetente individuelle Förderplanung;

 detaillierte Kenntnisse der für sprachheilpädagogische Hilfen in Frage kommenden Institutionen schulischer und außerschulischer Art (Arbeitsweise einzelner Grund- und Förderschulen, therapeutische Einrichtungen etc.).

 Sprachheilambulanz fügt sich in den Bildungs- und Erziehungsplan ein.


4. QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSENTWICKLUNG DER SPRACHHEILAMBULANZ


Im Hinblick auf die adäquate Förderung sprachauffälliger Schülerinnen und Schüler muss die Qualität ambulanter sprachheilpädagogischer Arbeit entwickelt bzw. gesichert werden:

 Beteiligung an der frühen Schulanmeldung: Screening und ggf. erweiterte Diagnostik, in der Folge Beratung der Grundschulen im Hinblick auf die Vorbereitung von Förderangeboten, Beratung der Kindertagesstätten und Eltern hinsichtlich außerschulischer Unterstützungsmaßnahmen bis zum Schuleintritt sind notwendig.

 Präsenz vor Ort: Zur effektiven und schnellen Einleitung von Kooperationsleistungen - wie Diagnostik, Beratung und Förderung - sowie zielführender Unterstützung bei Rückführung von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sparche an die allgemeine Schule.

 Fachliche Anbindung an die Schulen/Abteilungen mit Förderschwerpunkt Sprache/Sprachheilförderung: Erhalt fachlicher Kompetenz, Spezialisierung und Fortbildung, aktive Mitgestaltung der Qualitätsentwicklung in der Region sowie kollegialer Austausch über neuere Ergebnisse aus Forschung und Praxis - aber auch über individuelle Störungsbilder und spezifische Probleme - sind nur in Verbindung mit Fachkolleg(inn)en realisierbar.

 Sonderpädagogische Ressourcen der Beratung und Förderung sind dementsprechend auf regionaler Ebene zielgerichtet zu verteilen.

 Intensivierung der Ausbildung: Bei der Ausbildung von Förderschullehrkräften mit dem Schwerpunkt Sprachheilpädagogik ist der Zunahme von Wissen über linguistische, neurologische, kommunikative und pädagogische Prozesse ein Vorrang einzuräumen. Eine Einschränkung der Ausbildungsressourcen oder eine Überfrachtung der Ausbildungsinhalte im Sinne einer „Universellen Sonderpädagogik“ mindert die spezifische fachliche Kompetenz und schadet damit letztlich den Kindern mit dem Risikofaktor Sprache.

Offenbach, im November 2011

* Dannenbauer: Chancen der Frühintervention bei spezifischen Sprachentwicklungsstörungen, in: Die Sprachheilarbeit Jg. 46 (3) Juni 2001, S. 106


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